Die Bereitschaft, sich gegen die Coronainfektion impfen zu lassen, steigt. Damit wird die Bereitstellung der Impftermine schwieriger. Jetzt kommt auch noch hinzu, dass der Impfstoff von AstraZeneca vorrübergehend nicht mehr an jüngere Frauen verimpft werden kann – in NRW an alle unter 60-Jährigen nicht. Daher muss eine neue Impfstrategie erarbeitet werden. Das wird zu einer Veränderung der Priorisierungsliste führen. Die Impfverordnung sieht vor, dass sich die chronisch kranken Patienten aus der Priorisierungsstufe 2 und 3 von ihrem Hausarzt ein Attest ausstellen lassen müssen, um einen vorrangingen Impftermin zu bekommen. In der Priorisierungsgruppe 2 und 3 können auch Personen geimpft werden, die eine Vorerkrankung haben und diese attestiert wurde. Dem Arzt liegen Listen vor, welche Vorerkrankungen in der jeweiligen Priorisierungsgruppe berücksichtigt werden können. Die Ärztinnen und Ärzte müssen auf dem Attest keine Details angeben (auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes). Die Bescheinigung erfolgt formlos und bezieht sich auf die Regelungen der Impfverordnung (Paragraph 3 bei Gruppe 2 und Paragraph 4 bei Gruppe 3).