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Boosterimpfungen (Auffrischimpfungen) kennen wir auch bei anderen Impfungen wie gegen Tetanus, Hepatitis etc. Somit ist es in der Pandemie nicht verwunderlich, dass dies auch bei nach wie vor bestehender Pandemie zunehmend diskutiert wird. Ausgangspunkt der Boosterimpfung ist die Tatsache, dass die Immunität gegen SARS-CoV-2-CoV-2 nach 6 Monaten nachlässt.
Die Immunität ist abhängig von:

  • Alter
  • Art der Impfung (Vactorimpfstoff, mRNA-Impfstoff)
  • Impfintervall (z.B. 2. Impfung nach 3 oder 6 Wochen)
  • individuellen Immunantwort (Bsp. Immunsuppressiva)

Nach aktuellem Stand (STIKO) wird eine Boosterimpfung bei folgenden Personen empfohlen:

  • Personen im Alter von ? 70 Jahren
  • Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohner*innen im Alter von <70 Jahren eingeschlossen.
  • Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Personen mit Immundefizienz

Prof. Dr. med. Burkhard L. Herrmann

 Zur Übersicht sind hier die derzeit in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffe angegeben.

Vectorimpfstoffe:

  • Vaxzevria® (AstraZeneca)
  • Janssen® (Johnson&Johnson)

mRNA-Impfstoffe:

  • Comirnaty® (BioNTech/Pfizer)
  • Spikevax® (Moderna)

Die Boosterimpfung soll frühesten 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung und vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff (der Firmen BioNTech/Pfizer oder Moderna) erfolgen. Nach bereits erfolgter 1. und 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff soll als Boosterung der gleiche mRNA-Impfstoff verwendet werden. Nach der einmaligen Impfung der Vaccine Janssen® von Johnson&Johnson kann schon nach 4 Wochen danach mit einem mRNA-Impfstoff geboostert werden. Geimpfte mit 2 Dosen von Vaxzevria (AstraZeneca) sollen 6 Monate nach der 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff geboostert werden. Auch Personen, die mit einem heterologen Impfschema (z.B. 1. Impfung mit Vaxzevria (AstraZeneca) und 2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna) vakziniert wurden, sollten eine Boosterung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Genese mit anschließend einmaliger Impfung benötigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine 2. Impfung bzw. Boosterung. Vollständig Geimpfte mit einer anschließenden Durchbruchinfektion mit SARS-CoV-2 benötigen ebenfalls keine Auffrischimpfung.

 

1. Impfung2. ImpfungBoosterungBooster-Intervall
BioNTechBioNTechBioNTech6 Monate
ModernaModernaModerna6 Monate
AstraZenecaAstraZenecaBioNTech/Moderna6 Monate
AstraZenecaBioNTech/ModernaBioNTech/Moderna6 Monate
Johnson&JohnsonBioNTech/Modernaab 4 Wochen

 

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt bei Personen mit starker Immundefizienz ab einem Alter von 12 Jahren bereits 28 Tage nach der 2. Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Die STIKO-Empfehlungen beruhen einerseits auf wissenschaftlicher Evidenz-basierter Datenlage, anderseits auch auf global sozial-medizinischen Erwägungen. Grundsätzlich bestehen innerhalb der Zulassungskriterien bei allen Personen >12 Jahren keine Kontraindikationen gegen eine Boosterimpfung. Die Reduktion staatliche organisatorische Ressourcen (z.B. Schließung der Impfzentren), die fehlende zwingende Notwendigkeit einer Boosterimpfung bei z.B. jungen Menschen und die Tatsache, dass bislang nur ein Bruchteil der z.B. afrikanischen Bevölkerung geimpft ist, lässt zum gegenwärtigem Zeitraum eine allgemeine Impfempfehlung einer Boosterung nicht zu. Sie sollte allerdings auch nicht Personen, die nicht der oben beschriebenen Personengruppe zugehören, prinzipiell verweigert oder vorenthalten werden. Der die FDA (Food and Drug Administration der USA) beratende Virologe Anthony Fauci geht zudem bereits jetzt davon aus, dass eine Boosterung in näherer Zukunft allgemein empfohlen wird.

Bislang liegen allerdings keine Daten von Personen <70 vor, ab wann eine Boosterimpfung sinnvoll erscheint. Individuell kann dies durch eine Blutentnahme zur Antikörper-Bestimmung (SARS-CoV-2-IgG) erfolgen, deren Titerhöhe mit der Immunität korreliert. Ein niedriger Titer impliziert jedoch keinesfalls eine fehlende Immunität, da auch die T-Zellen mit Ausschüttung von Gamma-Interferonen insbesondere vor schweren COVID-19-Verläufen schützen. Neuerdings kann auch die T-Zell-Immunität mit kommerziellen Messmethoden (Assays) nachgewiesen werden.

Bei Immunsupprimierten sollte sowohl 4 Wochen nach der 2. Impfung als auch 4 Wochen nach der Boosterung eine Antikörperbestimmung erfolgen, um den Impferfolg zu erfassen. Lassen sich nach der Boosterung keine oder nur sehr niedrige Antikörper nachweisen, sind diese Personen über den fehlenden Immunschutz aufzuklären (Epidemiologisches Bulletin 43/2021, Ständige Impfkommission: Beschluss der STIKO zur 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung; Epid Bull 2021;43:3 -11 | DOI 10.25646/9156).

Prof. Dr. med. Burkhard L. Herrmann
Facharztpraxis und Labor
Springorumallee 2, 44797 Bochum

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