Am 19. Januar beschlossen Bund und Länder die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis 14. Februar.
Masken: In Geschäften und in Bussen und Bahnen sollen medizinische Masken und keine Alltagsmasken getragen werden. Das Personal in Pflegeeinrichtungen soll FFP 2-Masken tragen.
Homeoffice: Wenn möglich, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Arbeit von zuhause anbieten. Die Kontakte bei Präsenzarbeit in den Büros und Betrieben müssen auf ein Minimum reduziert werden. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands nicht möglich, müssen medizinische Masken getragen werden. In den Arbeitspausen ist gemeinsames Kaffeerinken und Mittagessen nicht mehr möglich.
Ausgangsbeschränkungen: Die Länder können regional, von den Inzidenzzahlen abhängig, Ausgangsbeschränkungen und Radiuseinschränkungen einführen.
Alle übrigen Einschränkungen bleiben bestehen mit der Aufforderung, diese strikt einzuhalten und restriktiv zu interpretieren.