Was wurde von der Ampelkoalition im Vertrag im Bereich des Gesundheitswesens beschlossen?

Pandemiebekämpfung: Es soll ein Krisenstab unter Einschluss der Wissenschaft eingerichtet werden, um die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu koordinieren. Außerdem soll ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Pandemierat am Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen soll die Langzeitfolgen der Coviderkrankung erforschen und die Versorgung sicherstellen. Das Robert-Koch-Institut bleibt in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsgebunden. Die Gesundheitskommunikation des Bundes und die Aktivität im Public Health Bereich werden künftig in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit angesiedelt.

Ambulante und stationäre Versorgung: Eine sektorengleiche Vergütung soll durch ein Hybrid-DRG umgesetzt werden. Die Gesundheitsversorgung soll durch multiprofessionelle Gesundheits- und Notlallzentren verbessert werden. Die Notfallversorgung in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) soll organisiert werden. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niederschwellige Beratungsangebote (Gesundheitskioske) geschaffen werden. Im ländlichen Raum sollen vermehrt Lotsen und Community-Health-Nurse eingesetzt werden. Die Bildung von MVZ und Zweigpraxen sollen erleichtert werden. Die KVen sollen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicherstellen. Die Budgetierung im hausärztlichen Bereich soll aufgehoben werden.

Besondere Aspekte der Gesundheitsversorgung: Familien mit schwerbehinderten Kindern sollen bürokratisch entlastet werden. Die Rolle der Hebammen mit 1:1 Betreuung soll im Rahmen „Gesundheit rund um die Geburt“ in allen wesentlichen Phasen gestärkt werden. Fehlanreize für Kaiserschnittentbindungen sollen überprüft werden. Das Gesundheitssystem soll insgesamt divers, inklusiv und barrierefrei werden. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung wird reformiert, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und ländliche, strukturschwache Regionen. Geschlechtsbezogene Unterschiede in Versorgung, Prävention und Forschung werden überprüft, die Gendermedizin wird Teil der Ausbildung, schon während des Studiums.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Telemedizinische Leistungen werden gefördert. Das betrifft die Versorgung von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die Teleärztliche Versorgung. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (e-Akte) und des e-Rezepts werden beschleunigt. Alle Patienten bekommen eine datenschutzkonforme e-Akte, können diese aber ablehnen. Die gematik wird zur Digitalen Gesundheitsagentur.

Drogenpolitik: Die kontrollierte Abgabe in lizensierten Abgabestellen für Erwachsene zu Genusszwecken wird legalisiert. Die gesellschaftlichen Auswirkungen sollen überprüft werden, das „Drug-Checking“ soll ausgebaut werden. Bezüglich des Alkohol- und Nikotinkonsums sollen die Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen besonders im Hinblick auf Schwangere, Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Marketingregeln werden verschärft.

Reproduktive Selbstbestimmung: Schwangerschaftsabbrüche werden Teil der medizinischen Ausbildung. Ärztinnen und Ärzte können Informationen öffentlich ausstellen, der § 219a StGB wird gestrichen. Künstliche Befruchtung ist unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Orientierung möglich. Embryonenspenden im Vorkernstadium sind legal. Die Möglichkeit der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft werden geprüft