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In Großbritannien ist durch AstraZeneca in Zusammenarbeit mit der Universität Oxford ein Impfstoff entwickelt worden, der durch Notzulassung dort jetzt verfügbar ist. Die Wirksamkeit soll bis zu 80% betragen, wenn zwischen der ersten und der zweiten Dosis drei Monate vergehen. Eine Zulassung in der EU wurde noch nicht beantragt.
Der Wirkmechanismus ist anders als bei dem Impfstoff von Biontech/Pfizer und dem US amerikanischen Impfstoff von Moderna – diese beiden sind sogenannte mRNA-Impfstoffe.
Der Impfstoff von AstraZeneca ist ein sogenannter Vectorimpfstoff. Statt eines Antigens (Lebend-oder Totimpfstoff) gegen den der Körper Abwehrreaktionen aufbauen kann, wird bei den Vektorimpfstoffen der genetische Bauplan des Antigens in den Körper gebracht. Die Zellen des Körpers bauen nach dieser Anleitung das fremde Antigen auf, welches dann in die Blutbahn abgegeben wird und dort die Immunabwehr auslöst. Die Gewinnung von Antigenen wird also praktisch vom Labor in den Körper übertragen. Manche Befürchtungen gehen davon aus, dass die eingebracht Geninformation in das eigene Erbgut übernommen wird. Diese Sorge wird aber bei der Konstruktion der Vektorviren berücksichtigt. Außerdem kann bei einem vorbestehenden Kontakt mit einem anderen Vektorvirus z.B. Impfung gegen Ebolaviren oder gegen Denguefieber die Immunabwehr abgeschwächt sein. Allerdings stoppt die Antigenproduktion der Körperzellen sobald eine ausreichend Immunabwehr besteht.
Der Vorteil des Impfstoffes von AstraZeneca besteht darin, dass die Handhabung vereinfacht ist, er kann bei normalen Kühlschranktemperaturen gelagert und transportiert werden, die mRNA-Impfstoffe benötigen hingegen -70°.

Welche Corona-Impfstoffe sind zu erwarten?

Bisher war nur der Impfstoff von Biontech/Pfizer durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassen. Für den in den USA entwickelten und zugelassenen Impfstoff von Moderna hat die EU-Kommission am späten Nachmittag des 6. Januar 2021 gemäß der Zulassungsempfehlung der  Europäischen Arzneimittelbehörde EMA die Genehmigung erteilt.
Es ist zu erwarten, dass weitere Zulassungsanträge von folgenden Herstellern in der EU gestellt werden:

AstraZeneca hat wie berichtet zusammen mit der Universität Oxford einen Vector-Impfstoff entwickelt und eine Zulassung in Großbritannien erhalten. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat noch keinen Zulassungsantrag erhalten, rechnet aber damit und wird ihn dann zügig bearbeiten.

Der Tübinger Impfstoffhersteller Curevac hat die klinische Erprobung seines Impfstoffes abgeschlossen und startet nun die für die Zulassung notwendige Studie mit mehr als 35 000 Teilnehmern. Erste Ergebnisse werden in diesem Quartal erwartet. Diese Entwicklung unterstützt der Bund mit bis zu 250 Millionen Euro.

Der US-Pharmahersteller Johnson und Johnson hat die Wirksamkeitsstudie für seinen Impfstoff mit 45 000 Teilnehmern im September 2020 gestartet, erste Ergebnisse sollen im Januar 2021 vorliegen und eine Notfallzulassung in den USA  im Februar beantragt werden.

Der in China entwickelte Impfstoff Coronavac wurde dort schon vor Abschluss der klinischen Erprobung und Zulassung Zehntausenden in einem Notfallprogramm verabreicht. Er wird an Freiwilligen in Indonesien, Brasilien und in der Türkei in der Phase III Studie vor der Zulassung getestet. Erste Ergebnisse werden auch im Januar erwartet. Der Impfstoff des staatlichen chinesischen Pharmakonzerns Sinopharm hat für seine beiden Impfstoffe eine dortige Zulassung erhalten. Auch Argentinien, Peru, Marokko und Bahrein haben Phase III Studien zugelassen. In Peru sind relevante unerwünschte Nebenwirkungen aufgetreten, die überprüft werden.

In Russland wurde der Impfstoff Sputnik V vom Gesundheitsministerium freigegeben noch bevor Zulassungsstudien abgeschlossen wurden. In der Zwischenzeit liegen aber die Studiendaten vor, die eine gute Wirksamkeit bis 92% gegen das Coronavirus zeigen.

Warum muss das Impfregime mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer in Deutschland eingehalten werden?

Zurzeit wird diskutiert, ob das Impfregime (Impfschema) mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer gegen das Corona-Virus abgeändert werden soll, um die begrenzte Menge der zur Verfügung stehenden Impfdosen auf einen größeren Bevölkerungsanteil zu verteilen. Es wird darüber gesprochen, ob nicht zunächst eine einmalige Verabreichung des Impfstoffes erfolgen soll. Nach Meinung der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch Institutes (RKI) wäre das jedoch falsch. Durch die Erstimpfung wird noch kein vollständiger und erst recht nicht anhaltender Schutz gegen das SARS-CoV-2 Virus aufgebaut. Eine mangelhafte Immunreaktion begünstigt das Auftreten von Mutationen und unterbindet nicht die weitere Verbreitung des Virus. Nur eine zweite Impfung zeitnah z.B. nach 3 Wochen sichert den maximalen Impfschutz zur Vorbeugung einer eigenen Erkrankung und die Eindämmung der weiteren Verbreitung.
Außerdem liegt der Zulassungsstudie die zweimalige Impfung zu Grunde, eine Änderung würde die Zulassung beschädigen. Die sich wiederholenden Diskussionen über den Impfverlauf verunsichern die Bevölkerung und fördern die Impfskepsis.

mt