Nach nur 3 Tagen ändert Nordrhein-Westfalen erneut die Coronaschutzverordnung vom 13. Januar 2022. Grund soll die rasche Verbreiterung der Omikron-Variante sein. Das die Landesregierung überrascht ist, ist verwunderlich. Es ist kein Wunder, dass niemand mehr weiß, welche Regeln aktuell sind. Die geänderten Passagen betreffen vor allen Dingen diejenigen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Bisher galt, dass nach einer Impfung Impfschutz angenommen wurde und das nach einer zweiten Impfung eine Auffrischung erfolgte. Jetzt wird eine Auffrischung nur angenommen, wenn eine dritte Impfung durch einen der zugelassenen Impfstoffe erfolgte. Nach Angaben des Gesundheitsministers NRW, Herr Laumann, gelten die von Bund und Ländern vom 13.01.2022 getroffenen Regelungen zur Quarantäne und Isolierung weiterhin. Wer infiziert ist (Nachweis durch einen offiziellen Schnelltests oder durch einen PCR-Test), muss automatisch auch ohne Anweisung durch das Gesundheitsamt für 10 Tage in die Isolierung. Dieser Zeitraum ist durch die infizierte Person auf 7 Tage zu verkürzen, wenn 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Für diese Verkürzung ist ein offizieller negativer Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen ist für die Freitestung immer ein aktueller PCR-Test erforderlich. Wer Kontakt mit einem Infizierten im eigenen Haushalt hatte, muss automatisch in Quarantäne. Diese dauert ebenfalls 10 Tage, kann aber bei Symptomfreiheit auf 7 Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test verkürzt werden. Bei den Kita-Kindern sowie SchülerInnen kann die Quarantäne mit einem negativen Test schon nach 5 Tagen beendet werden. Voraussetzung ist auch hier die fehlende Symptomatik. Bei Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes gibt es keine automatische Quarantäne. Hier gilt die Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt diese anordnet. Grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne müssen Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung, Geimpfte, Genesene sowie Person mit zweimaliger Impfung. Für vollständig Geimpfte und Genesene wird ein ausreichender Schutz im Zeitraum von 15 und 90 Tagen angenommen.

17.01.2022
mt