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Die Grippeschutzimpfung steht vor der Tür. Soll ich mich trotz der Coronapandemie impfen lassen? Diese Schutzimpfung ist gegen die Influenza („echte Grippe“) gerichtet. Diese saisonale Erkrankung ist sehr häufig und hat einen potentiell schweren Verlauf. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die erste Grippeschutzimpfung freigegeben, 7,3 Millionen Impfdosen, im Vorjahr waren es mit 2,6 Millionen Grippeimpfdosen deutlich weniger. Die Auslieferung über den Arzneimittelgroßhandel läuft.
Doch dieses Mal ist alles anders. Aufgrund der Coronapandemie waren umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen erforderlich. Im vergangenen Jahr hat es so gut wie keine Grippesaison gegeben. Was die Lockerung der Schutzmaßnahmen für die kommende Saison bedeutet, ist schwer zu beurteilen. Wir wissen, dass Mutationen bei Viren regelmäßig vorkommen. Die Immunantwort bleibt nicht immer konstant, muss also bei vielen Erregern aufgefrischt werden. Daher werden erneute Grippeschutzimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen jährlich empfohlen.

Die Grippeschutzimpfung schützt nicht vor Covidinfektionen

Die Grippeschutzimpfung schützt nicht vor Covidinfektionen. In einer im Fachjournal Plos One veröffentlichen Studie konnte gezeigt werden, dass die Grippeschutzimpfung schere Verlaufsformen der Covid-Infektion vorbeugen kann. Daher raten Ärzte, die STIKO und die Gesundheitspolitiker, gerade in diesem Jahr sich unbedingt impfen zu lassen, weil es fatal wäre, wenn sich auf eine „echte Grippe“ eine Coviderkrankung aufpfropfen würde. Außerdem könnte in der Pandemie eine starke Grippewelle das Gesundheitssystem überfordern
In der Regel werden bei Erwachsenen inaktive Impfstoffe injiziert, bei Kindern Nasensprays. Es handelt sich bei Erwachsenen also um Totimpfstoff, der die Immunreaktion auslöst ohne eine Krankheit auszulösen. Es kommt ein Vakzin gegen drei Virusstämme, meist aber gegen vier Virusstämme (2 A-Stämme,2 -B-Stämme) zur Anwendung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Grippesaison 2021/2022, auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI, beschlossen, für Personen älter als 65 Jahre die Hochdosisimpfung zuzulassen. Der Anspruch besteht schon ab einem Alter von 60 Jahren. Dieser Impfstoff hat eine arzneimittelrechtliche Zulassung seit 2020.
mt