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Im Gespräch zwischen den Ministerpräsident*innen und der Bundesregierung wurde am 16. November beschlossen, dass Apotheken an Risikogruppen FFP2-Masken kostenfrei abgeben können. Dazu bedarf es aber einer Rechtsverordnung durch den Bund, die zur Zeit noch nicht vorliegt. Nach Beratung des Bundes mit den Apotheken und Krankenkassen wird eine solche Rechtsgrundlage geschaffen. Deshalb müssen sich die Risikogruppen noch gedulden.
Wir werden auf unserer Website und in den Sozialen Medien berichten, wenn Risikogruppen diese Masken in ihrer Apotheke ausgehändigt bekommen können. Nach Angaben der Stadt häufen sich auch in Bochum die Nachfragen nach den FFP2-Masken.

Infektionsschutz.de, ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), scheibt u.a. über die Verwendung von FFP2-Masken:
„Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, dass die Nutzung von FFP2-Masken durch die Allgemeinbevölkerung – insbesondere durch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören (z. B. Menschen mit geschwächter Immunabwehr) – grundsätzlich nur nach individueller Rücksprache bzw. Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen sollte. Hierbei sollten die Handhabung und mögliche Risiken, der korrekte enganliegende Sitz der Maske, die individuell vertretbare Tragedauer (unter Berücksichtigung der Herstellerangaben) sowie die Minimierung gesundheitlicher Risiken bzw. Folgen besprochen werden. Grundsätzlich sollten FFP2-Masken nicht mehrfach verwendet werden, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt!
Eine eingehende Beratung vor der Nutzung ist wichtig, denn der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie korrekt getragen wird, nämlich durchgehend und dicht sitzend (d. h. passend zur Gesichtsform und abschließend auf der Haut). “
Die vollständige Information finden Sie auf infektionsschutz.de