Die Frage, welche zahnchirurgischen Eingriffe unter Blutverdünnung (orale Antikoagulation – OAK) möglich sind, stellt sich ständig. Jetzt liegen Berichte über Untersuchungen vor, die mögliche Komplikationen bei Zahnextraktionen (Zahnentfernung) untersucht haben. Zunächst stellt sich die Frage, warum der Patient eine orale Antikoagulation benötigt. Meist erfolgt diese Behandlung zur Vermeidung der Bildung von Blutgerinnseln im Herzen und den daraus resultierenden Komplikationen. Wie hoch dieses Risiko für den einzelnen Patienten ist, muss differenziert betrachtet werden. Es gibt Patienten mit einem niedrigen, einem mittleren und einem hohem Komplikationsrisiko. Diese individuelle Einschätzung kann im Vorfeld vorgenommen werden, dies gilt insbesondere für das thromboembolische Risiko (Verschleppung von Thromben – Blutgerinnseln – aus dem Herzen). Daneben steht die Einschätzung des Risikos von Blutungskomplikationen durch den zahnchirurgischen Eingriff. Bei einem niedrigen thromboembolischen Risiko kann die Blutverdünnung fortgeführt werden. Bei einem mittleren thromboembolischen Risiko, aber einem höheren Blutungsrisiko, kann die orale Antikoagulation unterbrochen werden. Bei einem hohen thromboembolischen Risiko muss die Hemmung der Blutgerinnung fortgeführt werden. Die Leitlinie für die chirurgisch tätigen Zahnärzte schätzt das Risiko von Blutungskomplikationen als sehr niedrig ein, zumal bei entstehenden Blutungen Handlungsalternativen bestehen, zum Beispiel die Kompression. Die Auswertung der vorhandenen Daten zur Blutverdünnung, zum Beispiel mit Marcumar und den neueren Blutverdünnern (NOAKs), ergaben diese Einschätzung der Leitlinie. Im Fazit geben die Autoren, die die vorhandenen Studiendaten ausgewertet haben, an, dass die meisten Eingriffe unter Fortführung der Blutverdünnung durchgeführt werden können und, dass es bezüglich des Blutungsrisikos Vorteile für die neueren Medikamente gibt.

20.02.2022
mt