Ausgangslage in Deutschland

Während der vergangenen beiden Jahre der COVID-19-Pandemie standen die akute COVID-19-Erkrankung, deren Krankheitslast und die Kapazitäten des Gesundheitswesens im Vordergrund, weitaus weniger aber die Langzeitfolgen der Infektion. Mögliche Langzeitfolgen von viralen Infektionen waren bereits bekannt und zeigten sich auch in der Folge der ersten Pandemiewelle 2020 bei SARS-CoV-2. Im Gegensatz zu der akuten COVID-19 Erkrankung sind Folgezustände vielschichtig und nicht immer eindeutig quantifizierbar. Die Bandbreite der Beschwerden reicht von Folgen der Akutinfektion für einige Wochen bis hin zu schweren langwierigen, teils nicht heilbaren Folgeschäden. Die Auswirkungen dieser potenziell langfristigen Komplikationen auf die Gesellschaft und das Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem sind angesichts der hohen Infektionszahlen von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Definition von Long-COVID und Post-COVID

Während die meisten Betroffenen nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion ohne erkennbare Folgen gesunden, kommt es bei einigen zu lang andauernden Folgebeschwerden. Bestehen mit einer SARS-CoV-2-Infektion assoziierte Symptome noch später als vier Wochen, wird dies derzeit unter dem Oberbegriff Long-COVID zusammengefasst. Als Post-COVID-Zustand hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Oktober 2021 eine Unterform der Langzeitfolgen definiert, bei der anderweitig nicht erklärbare Symptome noch drei Monate nach der SARS-CoV-2-Infektion bestehen und zu relevanten Einschränkungen im Alltag führen. Große epidemiologische Studien zeigen, dass eine Mehrheit der PatientInnen mit schwerem, intensivpflichtigem COVID-19-Verlauf Langzeitkomplikationen entwickelt, während nach einer milden Infektion etwa 10% der Betroffenen die Kriterien für Post-COVID erfüllen. Bei Post-COVID handelt es sich um einen komplexen Krankheitszustand, bei der die Lebensqualität der Betroffenen über lange Zeit erheblich eingeschränkt sein kann. Post-COVID kann mit einer Vielzahl körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome einhergehen.

Quelle: www.bundesregierung.de
13.06.2022