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Die Optimierung der Behandlung der Herzinsuffizienz und damit die Verbesserung der Prognose der Erkrankten und die Verminderung der Krankenhausbehandlungen ist Gegenstand der Leitlinien der Fachgesellschaften weltweit, in Europa und in Deutschland.

Häufig wird die Verschlechterung der Auswurfleistung des linken Ventrikels von den Betroffenen erst verspätet wahrgenommen. Das verhindert die frühzeitige Intervention. Dabei gibt es eine Reihe von Vitalparametern, die die Verschlechterung der Herzinsuffizienz anzeigen. Die Fernüberwachung via Telemonitoring könnte helfen, eine dramatische Verschlechterung frühzeitig zu erkennen.

Durch die Früherkennung kann rechtzeitig mit einer Anpassung der Medikation gegengesteuert werden, sodass sich Notfallsituationen mit Krankenhausaufnahme gezielter verhindern lassen. Nach einem Krankenhausaufenthalt verschlechtert sich die Prognose erheblich, sowohl was die Wiedereinweisung betrifft als auch die Überlebenswahrscheinlichkeit. Zentrales Behandlungsziel in der ambulanten Versorgung ist somit, akute kardiale Dekompensationen mit nachfolgenden stationären Einweisungen zu vermeiden.

Anspruch auf eine telemedizinische Betreuung

Bei Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz konnte nachgewiesen werden, dass eine telemedizinische Mitbetreuung zu einer verminderten von Mortalität und kardiovaskulären Morbidität führt. Daher wurde von dem Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass eine digitale Methode in die Regelversorgung von Patientinnen und Patienten mit HI überführt werden soll. Dieser Beschluss sorgte dafür, dass mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz erstmals eine digitale Versorgungsform als eigenständige Untersuchungs- und Behandlungsmethode anerkannt und als Regelleistung erstattet wird. Von der telemonitorischen Überwachung profitieren vor allen Dingen Patienten mit einer reduzierten Auswurffraktion des linken Ventrikels. Patientinnen und Patienten mit dieser Indikation haben somit Anspruch auf eine telemedizinische Betreuung.

Die Indikationsstellung erfolgt durch den primär behandelnden Arzt (PBA). Die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte kooperieren mit einem kardiologisch geführten Telemedinischen Zentrum (TMZ). Dieses empfängt täglich telemetrische Daten und benachrichtigt den PBA bei auffälligen Befunden.

Formen des Telemonitorings

Folgende Formen des Telemonitorings werden unterschieden: invasives Telemonitoring mit aktiven Implantaten: Die Daten werden von aktiven Implantaten wie z. B. von Rhythmusaggregaten wie implantierten Kardioverter-Defibrillatoren gesendet. Die Datenübertragung aus aktiven Implantaten erfolgt in der Regel komplett automatisiert. Invasives Telemonitoring mit passiven Implantaten: Dieses hat eine rein diagnostische Funktion, z. B. als Implantat für die Pulmonalisdruckmessung. Hier müssen regelmäßig Selbstmessungen mit einer speziellen Ausleseeinheit durchgeführt werden, deren Daten im Anschluss automatisiert weitergeleitet werden können. Nichtinvasives Telemonitoring: Die Datenerhebung erfolgt mittels mehrerer Messgeräte, die eine Schnittstelle für die Übertragung aufweisen, z. B. mit Waage, Blutdruckmessgerät, Pulsoxymeter oder Teleelektrokardiogramm. Die in den täglichen Selbstmessungen erhobenen Ergebnisse werden automatisch an ein TMZ übertragen.

Die Wirksamkeit dieses Vorgehens und dem damit verbundenen Prognostischen Nutzen ist in Deutschland schon jetzt durch zwei Studien belegt. Das hat den Bundeszuschuss dazu bewogen, die Abrechnungsfähigkeit zu veranlassen.

mt