Der erste deutsche Organspendeausweis wurde vor 50 Jahren am 3. November 1971 von der damaligen Gesundheitsbehörde herausgegeben. Es ist kein amtliches Dokument. Der Wille zur Organspende kann auch formlos, schriftlich oder in der Patientenverfügung hinterlegt werden. Wichtige Voraussetzungen für eine Organspende ist die Zustimmung für die Spende und die Todesfestellung. Hirntod heißt, das wichtige Teile des Gehirns nicht mehr arbeiten und die Funktionsfähigkeit des Gehirns für immer verloren ist, also der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen oder irreversibler Hirnfunktionsausfall. Der Tod ist nach neurologischen Kriterien eindeutig eingetreten. Nur intensive Maßnahmen erhalten die Funktion des Herz-Kreislaufsystems in einem kleinen Zeitfenster aufrecht. Der Hirntod wird von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht am Transplantationsgeschehen beteiligt sind, festgestellt. Der Entschluss zur Organspende kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende aus, auch gibt es kein Höchstalter.